3. Registrierungspflicht
Es besteht eine Registrierungspflicht für alle BesucherInnen, damit man sich auf dem Gelände
frei bewegen kann. Die einmalige Registrierung am Eingang des Festgeländes ermöglicht die
Konsumation in der Festwirtschaft ohne weitere Registration. (Kein Zertifikat nötig)
BesucherInnen erhalten nach der Registrierung ein Armband, damit das Festgelände auch
nach verlassen (z.B. Benutzung der WC-Anlagen in der Mehrzweckhalle) ohne erneute
Registrierung wieder betreten werden kann.
Weitere Informationen unter der Kategorie Schutzkonzept.
Zum Schutzkonzept
Corona-Schutzkonzept Final 4